Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in der Mehrzweckhalle in Kisdorf
Immer mehr Menschen flüchten aus der Ukraine, werden den Kommunen nach einem Verteilerschlüssel zugewiesen und erreichen bald auch Kisdorf. Dagegen kann sich keine Gemeinde wehren, es muss nach Lösungen gesucht werden.
Wohnraum ist überall knapp, und wir werden diesen auch so schnell nicht generieren können. Im vorliegenden Fall mussten Entscheidungen getroffen werden, um künftig Menschen unter den Schutz des Amtes zu stellen und auch die Versorgung der Menschen zu sichern.
Zu Beginn möchte ich einiges zu den Zuständigkeiten einordnen:
- Als Bürgermeister dieser Gemeinde ist es meine Verantwortung, die Fraktionen Als Bürgermeister der Gemeinde über Entscheidungen in Kenntnis zu setzen.
- Alle weiteren Entscheidungen trifft die Amtsdirektorin mit dem Amtsvorsteher das Amtes Kisdorf. Der Landrat des Kreises Segeberg hat in diesem Falle dieser Entscheidung – Unterbringung in der MZH Kisdorf – zugestimmt, da es sich um eine besondere Situation handelt.